TECHNIK 20. August 2026 · 5 Min. Lesezeit

Barrierefreiheit:
wen die Pflicht seit Juni 2025 trifft

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei verlangt. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, gibt es eine Ausnahme: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Ob sie in deinem Fall greift, hängt davon ab, was du anbietest - das gehört einmal geprüft, nicht geschätzt.

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Kurz gesagt
  • Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt europäische Vorgaben um.
  • Betroffen sind elektronische Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Shops und Buchungen.
  • Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: unter zehn Beschäftigte, maximal zwei Millionen Euro Umsatz.
  • Die Ausnahme gilt nicht für alle Fälle - bei bestimmten digitalen Produkten greift sie nicht.
  • Vier Maßnahmen lohnen unabhängig von der Pflicht und kosten fast nichts.

Wen trifft die Pflicht?

Anbieter von Dienstleistungen, die elektronisch und im Verkehr mit Verbrauchern erbracht werden. Dazu zählen Onlineshops und Angebote, bei denen ein Vertrag über die Website zustande kommt oder eine Leistung dort abgewickelt wird.

Eine reine Visitenkartenseite eines Handwerksbetriebs ist ein anderer Fall als ein Shop mit Warenkorb. Und zwischen beiden liegt eine Grauzone: Buchungsstrecken, Bestellformulare, Kundenkonten. Genau dort lohnt die Prüfung, statt sich auf ein Gefühl zu verlassen.

Ich gebe hier keine Rechtsauskunft, und niemand sollte diese Frage nach einem Blogbeitrag entscheiden. Was dieser Abschnitt leisten kann: dir sagen, dass die Frage existiert und wovon die Antwort abhängt. Die Industrie- und Handelskammern haben dazu Informationen, und für den Einzelfall gibt es Fachanwälte.

Was gilt für kleine Betriebe?

Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, gilt eine Ausnahme. Die Schwelle liegt bei weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz - beide Bedingungen zusammen.

Wichtig ist die Einschränkung: Die Ausnahme betrifft Dienstleistungen. Für Kleinstunternehmen, die bestimmte digitale Produkte im Sinne des Gesetzes in den Verkehr bringen, greift sie nicht. Wer also nicht nur eine Leistung anbietet, sondern etwas Digitales verkauft, sollte genauer hinsehen.

Für die meisten lokalen Betriebe mit einer Informationsseite bedeutet das: sehr wahrscheinlich keine Pflicht. Für Praxen mit Online-Terminvergabe, Händler mit Bestellfunktion und alles, was Richtung Shop geht, ist die Antwort weniger klar.

Was lohnt auch ohne Pflicht?

Vier Dinge, die wenig kosten und allen helfen - auch Leuten ohne Behinderung, die bei Sonne auf ein Handy schauen.

  • Ausreichender Kontrast bei Text. Hellgrau auf Weiß sieht ruhig aus und ist für viele nicht lesbar.
  • Bilder mit einer echten Bildbeschreibung, nicht mit dem Dateinamen. Hilft zusätzlich der Suche.
  • Bedienbarkeit mit der Tastatur: Wer die Tabulatortaste benutzt, muss jeden Knopf erreichen und sehen können, wo er steht.
  • Schriftgröße, die nicht unter 16 Pixel für Fließtext liegt, und Zeilen, die nicht über die ganze Bildschirmbreite laufen.

Diese vier Punkte sind der Unterschied zwischen einer Seite, die eine 70-jährige Kundin bedienen kann, und einer, bei der sie aufgibt. In den Zielgruppen der meisten lokalen Betriebe ist das keine Randgruppe, sondern ein erheblicher Teil der Kundschaft.

Wie erkenne ich den Stand meiner Seite?

Mit drei Handgriffen, die keine Werkzeuge brauchen. Erstens: Seite mit der Tabulatortaste durchgehen. Kommst du überall hin, und siehst du immer, wo du bist? Zweitens: Im Browser die Schrift auf 200 Prozent stellen. Bleibt die Seite benutzbar oder überlappt etwas? Drittens: Ein Bild ansehen und prüfen, ob eine sinnvolle Beschreibung hinterlegt ist.

Ein vierter Handgriff kostet nichts und findet mehr als die anderen drei: die Seite einmal jemandem über 70 zeigen und zusehen, wo er zögert. Was dort auffällt, ist kein Barrierefreiheitsproblem im rechtlichen Sinn, aber es kostet dich Aufträge - siehe Texte für die eigene Website.

Wer es genauer will, findet kostenlose Prüfwerkzeuge, die die technischen Punkte automatisch durchgehen. Sie finden nicht alles - Verständlichkeit von Text prüft kein Werkzeug - aber sie finden die Hälfte in fünf Minuten.

Ein Hinweis zu Baukästen und Vorlagen: Barrierefreiheit lässt sich nachträglich nur begrenzt aufsetzen. Was in der Vorlage falsch angelegt ist, bleibt meist falsch. Warum das mit der Bauweise zusammenhängt, steht in statisch gebaute Website. Bilder mit echter Beschreibung helfen zusätzlich der Ladezeit und der Suche - siehe Ladezeit verbessern.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich betroffen bin und nichts tue?

Das Gesetz sieht Marktüberwachung und Sanktionen vor, und Verbraucher können Verstöße melden. Wie das in der Praxis läuft, entwickelt sich gerade erst. Wer betroffen ist, sollte den Stand kennen, statt auf den ersten Fall zu warten. Unabhängig von der Rechtsfolge gilt: eine Seite, die ein Teil deiner Kunden nicht bedienen kann, kostet dich Aufträge, bevor sie dich etwas anderes kostet.

Reicht ein Zusatzwerkzeug, das Barrierefreiheit verspricht?

Solche Einblendungen ersetzen keine barrierefreie Seite. Sie legen eine Bedienhilfe über eine Seite, deren Struktur unverändert bleibt - und die Struktur ist der eigentliche Punkt. Als Ergänzung möglich, als Lösung nicht. Manche dieser Werkzeuge verschlechtern die Bedienbarkeit sogar, weil sie sich zwischen den Besucher und die Seite legen. Prüfen lohnt vor dem Einbau.

Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?

Für betroffene Angebote gehören Informationen zur Barrierefreiheit zum Pflichtprogramm. Was genau hineingehört, hängt vom Angebot ab - auch das ist eine Frage für die Prüfung, nicht für eine Faustregel. Sinnvoll ist sie auch ohne Pflicht: ein kurzer Absatz, was die Seite kann und wo sie Grenzen hat, dazu eine Adresse für Rückmeldungen.

Kostet eine barrierefreie Seite mehr?

Beim Neubau kaum, wenn es von Anfang an mitgedacht wird - Kontrast, Struktur und Tastaturbedienung sind Entscheidungen, keine Zusatzarbeit. Teuer wird das Nachrüsten an einer Seite, die anders angelegt ist. Teuer wird das Nachrüsten an einer Seite, deren Struktur anders angelegt ist - dort ist der Umbau meist größer als der Neubau gewesen wäre.

Was du als Nächstes tun kannst

Geh deine Seite einmal mit der Tabulatortaste durch und stell die Schrift auf 200 Prozent. Was dabei auffällt, ist deine Liste. Ob dich die Pflicht trifft, klären wir im Erstgespräch - und was daraus folgt.


Marcel Schyga Marcel Schyga
Ich baue Websites vom Design bis zum Livegang. Mehr über mich
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